# 18 Immobilienrecht

Shownotes

Im vergangenen Monat hat das EU-Parlament die Reform der sogenannten Gebäuderichtlinie beschlossen. Diese sieht nun vor, dass ab 2030 alle neuen Gebäude klimaneutral sein sollen. Für Gebäude in öffentlicher Hand gilt dies bereits ab dem Jahr 2028. Der gesamte Gebäudebestand soll außerdem bis 2050 klimaneutral sein. Was bedeutet das für die Praxis und welche – insbesondere finanziellen – Konsequenzen hat das?

Im Gespräch mit Frau Dr. Ulrike Kirchhoff werden diese sowie viele weitere Fragen in der neuen Podcastfolge besprochen und beantwortet.

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